Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Errichtung von Pelletheizungen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung.
Die Basisförderung für die Errichtung oder Erweiterung Ihrer Pelletheizung erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage, bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert war (Gebäudebestand).
Die Basisförderung beträgt bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Biomassepellets (auch als Kombinationskessel), mindestens jedoch:
Ein Kombinationsbonus von zusätzlich 500 Euro je Anlagenkombination ist möglich bei:
Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden kann eine Zusatzförderung gewährt werden. Förderfähig sind Maßnahmen:
Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen finden sie hier.
Ein Gebäudeeffizienzbonus in Höhe von bis zu 50 Prozent der Basisförderung kann gewährt werden, wenn die Anlage in einem effizienten Wohngebäude errichtet wird. Effizient sind Gebäude, das zum Gebäudebestand zählt. Effizient sind Gebäude, die die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllen (Programmnummer 151/152).
Eine detaillierte Übersicht über die Fördermaßnahmen der BAFA finden Sie hier.